Verhaltens- und Hygienemaßregeln aufgrund der

Corona-Pandemie 2021

 

Jedes Mitglied, jede/r Sportler/in, Trainer/in und sonstige Person, die sich auf dem Gelände und in den Räumen des LCO Lorsch eV aufhält, verpflichtet sich, während des Aufenthaltes an folgende Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zu halten:

 

1)      Es können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen – dies gilt für jedes Training und auch für Trainer:

-          Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

-          Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.

-          In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet wurde.

 

In allen anderen Fällen ist die Teilnahme am Training und der Aufenthalt auf der Trainingsstätte untersagt.  Über das weitere Vorgehen hat dann der behandelnde Arzt zu entscheiden.

 

2)      Eltern, andere Angehörige, Besucher, sowie sonstige Öffentlichkeit haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte. Warteschlangen vor dem Zugangstor sind nicht zulässig. Sollten mehrere Personen gleichzeitig eintreffen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m zwischen den Personen zu halten und ein zügiger Zugang zum Sportgelände sicherzustellen. In diesem Fall betreten die Personen nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstands die Sportanlage.

 

3)      Die Anreise zum oder vom Stadion nach Hause ist NICHT in Fahrgemeinschaften durchzuführen.

 

4)      Zu den Trainingseinheiten kommen die Athleten/Athletinnen bereits in Sportkleidung zum Training.

Die Umkleidekabinen, Duschen, die Sauna und bis zu einer Aktualisierung auch der Aufenthaltsraum und Kraftraum des Clubhauses bleiben geschlossen. Der Zutritt ist untersagt.

 

5)      „Begrüßungsrituale“ (Handschlag, Umarmung, etc.) sind zu unterlassen!

 

6)      Die Toilettenbenutzung ist unter Einhaltung der Hygienevorschriften, die in den dortigen Räumen aushängen, gestattet. Allerdings ist nur 1 Person in diesen Räumen erlaubt. Dafür ist die Nutzung des Schildes (rot=besetzt, grün=frei) einzuhalten. Die Toilette ist nach der Benutzung von dieser Person zu desinfizieren. Dies ist mit einer Wischdesinfektion vorzunehmen.

 

7)      Am Eingangs-/Ausgangsbereich des Clubheimes stehen Desinfektionsflaschen aus, die gebeten wird, auch zu benutzen.

 

8)      Jeder, der sich auf dem Gelände des LCO aufhält, ist verpflichtet, sich in die ausliegenden Anwesenheitslisten mit Tag u. Uhrzeit einzutragen. Der/Die jeweilige Trainer/in ist für die Eintragung aller seiner/ihrer Athleten/innen verantwortlich.

 

9)      Die Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines Mindestabstands von Minimum 2m durchgeführt werden, so dass direkter Körperkontakt vermieden wird. Die Gruppengröße bei Personen ab 14 Jahren von max. 5 Personen bei 2 Haushalten  + Trainer und max. 20 Kinder unter 14 Jahren an der jeweiligen Disziplinstätte ist unbedingt einzuhalten.

Personalisierte Getränkeflaschen sind zu verwenden. Der/Die jeweilige Trainer/in ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Beim Training mehrerer Gruppen gleichzeitig, haben sich die Gruppen in ausreichend großem Abstand (mind. 30 m) aufzuhalten.

 

10)   Während des Trainings sind von jeder Person die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung streng einzuhalten.

 

11)  Trainingsgeräte (Kugeln, Disken, Speere, Stäbe etc.) werden in der Trainingseinheit vom Trainer jedem Athleten/jeder Athletin zugeordnet und durch keinen anderen Athleten benutzt.  Dieser hat die Geräte vor und nach dem Training zu desinfizieren. Staffeltraining ist durch die gemeinsame Nutzung eines Gerätes nicht möglich!

 

12)   Die Nutzung von vereinseigenen Matten für die Gymnastik, die Mobilisation und das Stabilationstraining ist untersagt. Alle Teilnehmer haben sich hierfür eigene Handtücher oder Isomatten mitzubringen.

 

13)   Bei einem Lauftraining ist ein Abstand von 15 m einzuhalten (Tröpfchenwolkentheorie). Sollten sich Läufer/innen überholen, muss eine Bahn freigehalten werden, um den 2 m Abstand einhalten zu können.

 

14)   Es darf ausschließlich nur mit einem Trainer und zu den festgelegten Trainingszeiten (siehe Belegungsplan) trainiert werden.

 

 

 

15)   Nach dem Training gehen bzw. fahren die Athleten/Athletinnen DIREKT nach Hause, kein Duschen auf der Sportanlage.

 

16)   Widersetzt sich eine Person  der Anweisung eines Trainers/einer Trainerin, wird dieser diese Person des Trainings und des Stadions verweisen. Dies wird mit jedem/jeder Sportler/in strikt kommuniziert.

 

 

Stand: 06.03.2021